EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 2025/40 — Überblick & Pflichten für KMU
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) tritt am 12. August 2026 das umfassendste europäische Verpackungsrecht seit drei Jahrzehnten in Kraft. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Pflichten für mittelständische Hersteller und Importeure zusammen.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung — kein Richtlinien-Akt, sondern unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltend. Sie löst die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab und greift ab dem 12. August 2026. Geltungsbereich: alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unabhängig von Material oder Endverwendung.
Wen betrifft die PPWR?
Hersteller, Importeure, Befüller und Händler — die Verordnung kennt keine Größenschwelle. Auch kleine Online-Shops, regionale Lebensmittelproduzenten und Eigenmarken-Anbieter sind betroffen. Wer eine Verpackung erstmals auf den EU-Markt bringt, ist für deren Konformität verantwortlich.
Die wichtigsten Pflichten ab 12. August 2026
- Art. 39 — Konformitätserklärung (DoC): Pflicht für jede Verpackungsfamilie. Inhalt: Hersteller, Material, Recyclebarkeits-Grade, PCR-Anteil, Normverweise.
- Art. 11–12 — Kennzeichnung: Material- Kennzeichnung per Symbolik, ggf. Mehrweg-Hinweise.
- Art. 9 — Leerraum: max. 40% Leerraum in Versandverpackungen.
- Art. 5 — PFAS-Verbot: bei Lebensmittelkontakt materialien.
- Art. 6 — Recyclebarkeit: Klassifikation A bis E mit Konsequenzen ab 2030.
Recyclebarkeit und Grade A–E
Die Verordnung führt eine fünfstufige Recyclebarkeits- Klassifikation ein. Grade A bedeutet ≥95% Recyclebarkeit, Grade E unter 50%. Ab 2030 dürfen Grade D/E-Verpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden — Redesign-Bedarf bereits jetzt prüfen.
PCR-Mindestquoten ab 2030
Für Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 abgestufte Mindestquoten an Post-Consumer-Rezyklat (PCR): 30% bei PET-Flaschen, 10% bei kontaktsensitiven Verpackungen, 35% bei sonstigen Verpackungen. Die Anforderung steigt schrittweise bis 2040.
PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt
PPWR Art. 5 verbietet PFAS oberhalb definierter Schwellen in Lebensmittelkontaktverpackungen. Beschichtete Papiere (z.B. Fast-Food-Boxen, Backpapiere) sind besonders betroffen. Nachweispflichten gelten ab Geltung der Verordnung.
Wie PPWR-Konform bei der Umsetzung hilft
PPWR-Konform deckt den vollen Konformitätsprozess ab — vom Erfassen der Verpackungsfamilie bis zur archivierbaren PDF im EU-Behördenformat. EU-Default-Werte aus dem Guidance Document vom 30. März 2026 sind bereits hinterlegt.
PPWR-Konform unterstützt
PPWR-Konform erstellt die Konformitätserklärung automatisch — mit EU-Guidance-Werten vom 30.3.2026 und allen Pflichtangaben nach Art. 39 PPWR.
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