EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 2025/40 — Überblick & Pflichten für KMU
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 das umfassendste europäische Verpackungsrecht seit drei Jahrzehnten. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Pflichten für mittelständische Hersteller und Importeure zusammen.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung — kein Richtlinien-Akt, sondern unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltend. Sie löst die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab und greift ab dem 12. August 2026. Geltungsbereich: alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unabhängig von Material oder Endverwendung.
Wen betrifft die PPWR?
Hersteller, Importeure, Befüller und Händler — die Verordnung kennt keine Größenschwelle. Auch kleine Online-Shops, regionale Lebensmittelproduzenten und Eigenmarken-Anbieter sind betroffen. Wer eine Verpackung erstmals auf den EU-Markt bringt, ist für deren Konformität verantwortlich.
Die wichtigsten Pflichten und ihre Fristen
- Art. 39 — Konformitätserklärung (DoC): ab 12. August 2026 Pflicht für jede Verpackungsart, ausgestellt vom Erzeuger. Inhalt nach Anhang VIII: Erzeuger, Kennung und Beschreibung der Verpackung, angewandte Normen.
- Art. 12 — Kennzeichnung: harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung ab 12. August 2028, Wiederverwendbarkeits-Hinweis ab 12. Februar 2029.
- Art. 24 — Leerraum: max. 50 % Leerraumverhältnis in Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen, frühestens ab 2030.
- Art. 5 — PFAS-Verbot: ab 12. August 2026 bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
- Art. 6 — Recyclingfähigkeit: Leistungsstufen A, B oder C, unter Stufe C ab 2030 kein Inverkehrbringen.
Recyclingfähigkeit: Leistungsstufen A, B und C
Die Verordnung drückt die Recyclingfähigkeit in drei Leistungsstufen aus: A (≥ 95 %), B (≥ 80 %) und C (≥ 70 %), Anhang II Tabelle 3. Ab 2030 dürfen nur Verpackungen der Stufen A, B oder C in Verkehr gebracht werden, ab 2038 nur noch A oder B (Art. 6 Abs. 3) — Redesign-Bedarf bereits jetzt prüfen.
PCR-Mindestquoten ab 2030
Für den Kunststoffanteil von Verpackungen gelten ab 2030 Mindestquoten an Post-Consumer-Rezyklat (PCR), Art. 7 Abs. 1: 30 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus PET, 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen, 30 % bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und 35 % bei sonstigen Kunststoffverpackungen. Ab 2040 steigen die Quoten (Art. 7 Abs. 2).
PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt
PPWR Art. 5 verbietet PFAS oberhalb definierter Schwellen in Lebensmittelkontaktverpackungen. Beschichtete Papiere (z.B. Fast-Food-Boxen, Backpapiere) sind besonders betroffen. Nachweispflichten gelten ab Geltung der Verordnung.
Verordnung statt Richtlinie: Was sich gegenüber 94/62/EG ändert
- Unmittelbare Geltung: Die PPWR ist eine Verordnung und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat — grundsätzlich ab dem 12. August 2026 (Art. 71); einzelne Pflichten greifen erst später, etwa ab 2030. Die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG wird mit Wirkung vom 12. August 2026 aufgehoben, mit befristeten Ausnahmen für einzelne Vorschriften (Art. 70 Abs. 1).
- Übergang bei der Berichterstattung der Mitgliedstaaten: Unter anderem gelten Art. 12 Abs. 3a, 3b, 3c und 4 der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 weiter, die Bestimmung über die Übermittlung von Daten an die Kommission bis zum 31. Dezember 2029 (Art. 70 Abs. 1 Buchst. d).
- Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie:Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang XIII zu lesen (Art. 70 Abs. 5).
Wie PPWR-Konform bei der Umsetzung hilft
PPWR-Konform führt durch den Konformitätsprozess — vom Erfassen der Verpackungsfamilie bis zur archivierbaren PDF im EU-Behördenformat. EU-Default-Werte aus dem Guidance Document vom 30. März 2026 sind bereits hinterlegt.
PPWR-Konform unterstützt
PPWR-Konform erstellt die Konformitätserklärung automatisch — mit EU-Guidance-Werten vom 30.3.2026 und den Pflichtangaben nach Art. 39 Abs. 2 i. V. m. Anhang VIII PPWR.
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