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PPWR-Konform

EU-Konformitätserklärung nach PPWR Art. 39 — Pflicht, Inhalt & Erstellung

Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) nach Art. 39 PPWR ist das zentrale Compliance-Dokument der neuen Verpackungsverordnung. Ohne gültige DoC droht ab 12. August 2026 Marktverbot.

Was ist die EU-Konformitätserklärung (DoC)?

Eine rechtsverbindliche Erklärung des Inverkehrbringers, dass eine Verpackungsfamilie alle Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 einhält. Sie ist dem CE-Konformitätsverfahren ähnlich: die Verantwortung liegt beim Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten — keine externe Zertifizierung erforderlich, aber vollständige Dokumentation.

Wer muss eine DoC ausstellen?

  • Hersteller, die Verpackungen erstmals in der EU in Verkehr bringen
  • Importeure, die Verpackungen aus Drittländern einführen
  • Bevollmächtigte, die für Hersteller außerhalb der EU agieren
  • Befüller, sofern sie eine eigene Verpackung verwenden

Was muss die DoC enthalten?

  • Nummer der Erklärung und eindeutige Kennung der Verpackung
  • Name und Anschrift des Erzeugers und ggf. seines Bevollmächtigten
  • Gegenstand der Erklärung: Kennung zur Rückverfolgbarkeit und Beschreibung der Verpackung
  • Erklärung, dass die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt sind
  • Angewandte harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder andere technische Spezifikationen
  • Gegebenenfalls notifizierte Stelle und Bescheinigungen
  • Zusätzliche Angaben, Ort, Datum, Name, Funktion, Unterschrift

So sieht es das Muster in Anhang VIII vor. Die Bewertung der Recyclingfähigkeit (Stufe A, B oder C) gehört in die technische Dokumentation (Anhang VII Nr. 2 lit. e); in der DoC kann sie als zusätzliche Angabe stehen.

Wie lange muss die DoC aufbewahrt werden?

5 Jahre nach Inverkehrbringen bei Einwegverpackungen, 10 Jahre bei Mehrwegverpackungen. Die Aufbewahrungspflicht trifft den Hersteller bzw. den verantwortlichen Inverkehrbringer. Behörden können jederzeit die Vorlage verlangen.

Was passiert ohne Konformitätserklärung?

Marktverbot, Bußgelder nach dem nationalen Durchführungsrecht, zusätzlich Haftung für Folgeschäden. Bei größeren Online-Shops können sich die Sanktionen über alle Verpackungstypen multiplizieren.

Wie PPWR-Konform die DoC automatisch erstellt

Schritt-für-Schritt-Wizard: Verpackungsfamilie anlegen, Material und Recyclebarkeit über EU-Default-Werte oder Lieferantendaten ergänzen, PFAS-Check absolvieren, fertige PDF im EU-Behördenformat herunterladen.

PPWR-Konform unterstützt

PPWR-Konform generiert die EU-Konformitätserklärung als PDF — mit den Pflichtangaben nach Art. 39 Abs. 2 i. V. m. Anhang VIII PPWR.

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Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 — führen Sie Ihre Nachweise jetzt.

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