PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen (PPWR Art. 5) — Was gilt ab 2026?
Mit Art. 5 PPWR verbietet die EU PFAS oberhalb definierter Schwellen in Lebensmittelkontaktverpackungen. Besonders betroffen: beschichtete Papierverpackungen, Fast-Food-Boxen und Backpapiere.
Was sind PFAS und warum sind sie für Verpackungen relevant?
PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Stoffgruppe von rund 10.000 Chemikalien mit fett-, wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften. In Verpackungen werden sie zur Imprägnierung von Papier (Backpapier, Pizzakartons, Pommes-Tüten) eingesetzt. Sie sind biologisch kaum abbaubar und gelten als gesundheitlich bedenklich.
Was verbietet PPWR Art. 5 konkret?
PFAS oberhalb der Schwellen 25 ppb (Summe aller PFAS) bzw. 250 ppb (definierte Einzelstoffe) in Lebensmittelkontakt materialien. Die Schwellen orientieren sich an EU-Vorgaben aus der LMKV und werden in der PPWR-Guidance konkretisiert.
Wen betrifft das Verbot?
- Lebensmittelhersteller mit eigener Verpackungslinie
- Hersteller von Fast-Food-Verpackungen, Take-Away-Boxen
- Backwaren-Produzenten (Backpapier, Tortenringe)
- Lieferanten beschichteter Papierverpackungen
- Importeure, die PFAS-haltige Verpackungen einführen
Wie weist man PFAS-Freiheit nach?
Über Lieferantenerklärungen, Rohstoff-Datenblätter (TDS) oder akkreditierte Analysezertifikate (LC-MS/MS-Tests). Bei Eigenmarken empfiehlt sich eine Stichproben-Analyse pro Charge — die Kosten liegen typischerweise bei 200–600 EUR pro Test.
PFAS-Nachweis in der Konformitätserklärung dokumentieren
Im PPWR-Konform-Wizard wird der PFAS-Status pro Verpackungs- familie abgefragt — inklusive Verweis auf Lieferanten-Erklärung oder Analysezertifikat. Die DoC nimmt automatisch Bezug auf Art. 5 PPWR.
PPWR-Konform unterstützt
PPWR-Konform integriert die PFAS-Checkliste direkt in den Konformitätserklärungs-Wizard — inklusive Vorlagen für Lieferanten-Erklärungen.
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