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PPWR-Konform

PCR-Mindestquoten nach PPWR — Rezyklat-Anteil in Kunststoffverpackungen

Mit der PPWR werden erstmals EU-weite Mindestquoten für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in Kunststoffverpackungen verbindlich. Ab 2030 gilt: ohne Quote kein Marktzugang.

Was sind PCR-Quoten und warum verlangt die PPWR sie?

PCR (Post-Consumer-Rezyklat) bezeichnet Kunststoff, der nach Endverbraucher-Nutzung in den Kreislauf zurückgeführt wurde. Die EU will damit den Markt für Recycling-Material stabilisieren und Kunststoff-Neumaterial-Bedarf senken.

Welche Quoten gelten für welche Verpackungstypen?

VerpackungstypPCR-Mindestquote ab 2030
Kontaktempfindliche Verpackungen aus PET (ohne Einweggetränkeflaschen)30 % (ab 2040: 50 %)
Kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen10 % (ab 2040: 25 %)
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff30 % (ab 2040: 65 %)
Sonstige Kunststoffverpackungen35 % (ab 2040: 65 %)

Ab wann gelten die Pflichten?

Erste Stufe ab 2030, schrittweise Anhebung bis 2040. Übergangsregelungen gelten für besonders kritische Materialien (Lebensmittelkontakt, Pharma).

Wie weist man den PCR-Anteil nach?

Über Lieferantenzertifikate (z.B. ISCC, EuCertPlast), Materialdeklarationen oder Massenbilanz-Verfahren. Die Nachweispflicht trifft den Inverkehrbringer der Verpackung.

PCR-Nachweis in PPWR-Konform dokumentieren

Lieferanten geben PCR-Anteil und Zertifikatsnummer im Lieferanten-Portal ein. Die Daten fließen automatisch in die Konformitätserklärung. Plausibilitäts-Prüfung warnt bei Inkonsistenzen.

PPWR-Konform unterstützt

PPWR-Konform dokumentiert den PCR-Anteil pro Verpackungsfamilie — inklusive Zertifikatsnummern und Lieferantenangaben.

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Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 — führen Sie Ihre Nachweise jetzt.

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