PCR-Mindestquoten nach PPWR — Rezyklat-Anteil in Kunststoffverpackungen
Mit der PPWR werden erstmals EU-weite Mindestquoten für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in Kunststoffverpackungen verbindlich. Ab 2030 gilt: ohne Quote kein Marktzugang.
Was sind PCR-Quoten und warum verlangt die PPWR sie?
PCR (Post-Consumer-Rezyklat) bezeichnet Kunststoff, der nach Endverbraucher-Nutzung in den Kreislauf zurückgeführt wurde. Die EU will damit den Markt für Recycling-Material stabilisieren und Kunststoff-Neumaterial-Bedarf senken.
Welche Quoten gelten für welche Verpackungstypen?
| Verpackungstyp | PCR-Mindestquote ab 2030 |
|---|---|
| PET-Getränkeflaschen | 30% |
| Kontaktsensitive Verpackungen (Lebensmittel, Kosmetik) | 10% |
| Sonstige Kunststoffverpackungen | 35% |
| Einwegplastik-Getränkeflaschen ab 2040 | 65% |
Ab wann gelten die Pflichten?
Erste Stufe ab 2030, schrittweise Anhebung bis 2040. Übergangsregelungen gelten für besonders kritische Materialien (Lebensmittelkontakt, Pharma).
Wie weist man den PCR-Anteil nach?
Über Lieferantenzertifikate (z.B. ISCC, EuCertPlast), Materialdeklarationen oder Massenbilanz-Verfahren. Die Nachweispflicht trifft den Inverkehrbringer der Verpackung.
PCR-Nachweis in PPWR-Konform dokumentieren
Lieferanten geben PCR-Anteil und Zertifikatsnummer im Lieferanten-Portal ein. Die Daten fließen automatisch in die Konformitätserklärung. Plausibilitäts-Prüfung warnt bei Inkonsistenzen.
PPWR-Konform unterstützt
PPWR-Konform dokumentiert den PCR-Anteil pro Verpackungsfamilie — inklusive Zertifikatsnummern und Lieferantenangaben.
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