VerpackDG — Deutsches Umsetzungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung
Während die PPWR als EU-Verordnung unmittelbar gilt, regelt das deutsche VerpackDG nationale Sanktionen, Behörden-Zuständigkeiten und das LUCID-Register. Die Sanktionsregeln werden ab 12. Februar 2027 vollständig wirksam.
Was ist das VerpackDG und warum gibt es es?
Das VerpackDG (Verpackungsdurchführungsgesetz) ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der PPWR. Es ergänzt die EU-Verordnung durch nationale Sanktionsregeln, Zuständigkeiten und das Verpackungsregister LUCID. Es löst das alte VerpackG (2019) ab.
Bußgeldrahmen: Bis 200.000 EUR pro Verstoß
Das VerpackDG sieht Bußgelder bis 200.000 EUR pro festgestelltem Verstoß vor — fehlende DoC, falsche Recyclebarkeits-Angabe, nicht eingehaltene PCR-Quote. Behörden können zusätzlich Vertriebsverbote verhängen.
LUCID-Register: Was ändert sich?
Die LUCID-Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von Verpackungen besteht weiter. Mit dem VerpackDG werden zusätzliche Datenfelder (PCR-Anteil, Recyclebarkeits-Grade) in LUCID integriert. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bleibt zuständig.
Zuständige Behörden in Deutschland
- Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) — LUCID-Register
- Umweltbundesamt (UBA) — Aufsicht und Berichtspflichten
- Landesbehörden (BAVA, LANUV etc.) — operative Vollzugskontrolle
- Zoll — Kontrolle bei Einfuhr aus Drittländern
Wie PPWR-Konform auf nationale Anforderungen vorbereitet
Die Konformitätserklärung wird im EU-Format erstellt — mit automatischer Berücksichtigung der LUCID-Datenfelder. Der XML-Export ermöglicht künftige Behördenmeldungen sobald die technischen Schnittstellen finalisiert sind.
PPWR-Konform unterstützt
PPWR-Konform berücksichtigt die deutschen LUCID-Datenfelder bereits heute — und erstellt einen XML-Export für künftige Behördenmeldungen.
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