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PPWR-Konform

VerpackDG — Deutsches Umsetzungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung

Während die PPWR als EU-Verordnung unmittelbar gilt, regelt das deutsche VerpackDG nationale Sanktionen, Behörden-Zuständigkeiten und das LUCID-Register. Die Sanktionsregeln werden ab 12. Februar 2027 vollständig wirksam.

Was ist das VerpackDG und warum gibt es es?

Das VerpackDG (Verpackungsdurchführungsgesetz) ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der PPWR. Es ergänzt die EU-Verordnung durch nationale Sanktionsregeln, Zuständigkeiten und das Verpackungsregister LUCID. Es löst das alte VerpackG (2019) ab.

Bußgeldrahmen: Bis 200.000 EUR pro Verstoß

Das VerpackDG sieht Bußgelder bis 200.000 EUR pro festgestelltem Verstoß vor — fehlende DoC, falsche Recyclebarkeits-Angabe, nicht eingehaltene PCR-Quote. Behörden können zusätzlich Vertriebsverbote verhängen.

LUCID-Register: Was ändert sich?

Die LUCID-Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von Verpackungen besteht weiter. Mit dem VerpackDG werden zusätzliche Datenfelder (PCR-Anteil, Recyclebarkeits-Grade) in LUCID integriert. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bleibt zuständig.

Zuständige Behörden in Deutschland

  • Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) — LUCID-Register
  • Umweltbundesamt (UBA) — Aufsicht und Berichtspflichten
  • Landesbehörden (BAVA, LANUV etc.) — operative Vollzugskontrolle
  • Zoll — Kontrolle bei Einfuhr aus Drittländern

Wie PPWR-Konform auf nationale Anforderungen vorbereitet

Die Konformitätserklärung wird im EU-Format erstellt — mit automatischer Berücksichtigung der LUCID-Datenfelder. Weil alle Angaben strukturiert vorliegen, sind Sie auf künftige Behördenmeldungen vorbereitet, sobald die technischen Schnittstellen der Behörden finalisiert sind.

PPWR-Konform unterstützt

PPWR-Konform berücksichtigt die deutschen LUCID-Datenfelder bereits heute — Ihre Daten liegen strukturiert für künftige Behördenmeldungen bereit.

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