Branchen · 18. April 2026 · 3 Min. Lesezeit
EU-Verpackungsverordnung 2026: Was Online-Händler jetzt wissen müssen
Versandkarton-Leerraum, Mehrwegpflicht und Konformitätserklärung: Alle PPWR-Pflichten für Online-Händler, Amazon-Händler und E-Commerce-KMU ab 12.8.2026.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 — und sie betrifft jeden Online-Shop, unabhängig von Größe oder Marktplatz. Hier die wichtigsten Pflichten für Online-Händler und E-Commerce-KMU.
Gilt die PPWR wirklich für meinen Online-Shop?
Ja. Die PPWR kennt keine Größenschwelle. Wer Verpackungen in der EU in Verkehr bringt — Versandkartons, Füllmaterial, Folien, Etiketten — ist Inverkehrbringer und damit verantwortlich für die Konformität. Das gilt für eigene Webshops genauso wie für Marktplatz-Händler bei Amazon, Otto, Zalando und eBay.
Die Leerraum-Regel: Max. 50 % Leerraum
Art. 24 Abs. 1 PPWR begrenzt das Leerraumverhältnis von Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel auf maximal 50 % — ab dem 1. Januar 2030 bzw. drei Jahre nach Inkrafttreten der Berechnungsmethode der Kommission, je nachdem, was später liegt. Die Pflicht trifft den, der die Verpackung befüllt. Wer regelmäßig Kleinteile in zu großen Kartons versendet, muss die Verpackungsstrategie anpassen. Praktische Empfehlungen:
- Mehrere Kartongrößen vorhalten (mindestens 4–6 Standardgrößen)
- Versandsoftware mit Volumen-Optimierung einsetzen
- Füllmaterial reduzieren — Raum mit Papier, Luftpolstern oder Schaumstoff gilt als Leerraum (Art. 24 Abs. 3)
Konformitätserklärung pro Verpackungstyp
Für jeden Verpackungstyp brauchen Sie eine eigene EU-Konformitätserklärung (DoC) nach Art. 39; nur größenvariante, ansonsten identische Verpackungen dürfen zusammengefasst werden. Typische Verpackungstypen für Online-Händler:
- Versandkartons in den verschiedenen Standardgrößen
- Polster-Versandtaschen (E-Commerce-Beutel)
- Füllmaterial (Papierpolster, Luftpolsterfolie, Schaumstoff)
- Klebeband und Etiketten
- Primärverpackungen (falls Eigenmarken)
Häufige Verpackungstypen und ihre PPWR-Pflichten
| Verpackungstyp | Recyclingfähigkeit | PCR-Pflicht | Besonderheiten | |---|---|---|---| | Wellpappe-Versandkartons | ab 2030 mind. Stufe C | Keine (kein Kunststoff) | Leerraum max. 50 % | | PE-Folien-Versandtaschen | ab 2030 mind. Stufe C | 35 % PCR ab 2030 | Plastikreduzierung empfohlen | | Luftpolsterfolie | ab 2030 mind. Stufe C | 35 % PCR ab 2030 | Alternative: Papierpolster | | Klebeband Papier | ab 2030 mind. Stufe C | Keine (kein Kunststoff) | Recyclingfähigkeit als Vorteil |
Chinesische Lieferanten: Der kritische Engpass
Wer seine Verpackungen aus Asien bezieht, steht vor dem größten Compliance-Hindernis: chinesische Lieferanten kennen die EU-Recyclebarkeits-Anforderungen nicht und liefern keine kompatiblen Datenblätter. Lösungen:
- Lieferanten-Portal auf Chinesisch — Lieferanten pflegen Daten in ihrer Sprache ein
- EU-Default-Werte aus dem Guidance Document (30.3.2026) nutzen, wenn Lieferantendaten fehlen
- Lieferantenwechsel zu europäischen Anbietern für kritische Verpackungen
Mehrwegpflicht ab 2030: Jetzt schon vorbereiten?
Ab 2030 gelten gestaffelte Mehrwegquoten — vorerst aber primär für B2B-Transportverpackungen. Online-Versandverpackungen für Endkunden sind davon erst später betroffen. Trotzdem sinnvoll: Mehrweg-Versand-Pilotprojekte mit Anbietern wie RePack, Hipli oder Boomerang.
Praxistipp: Verpackungstypen korrekt abgrenzen
Die Konformitätserklärung gilt je Verpackungstyp. Zusammenfassen dürfen Sie nach Art. 39 nur identische Verpackungen, die sich lediglich in der Größe unterscheiden — und nur, wenn keine der Anforderungen aus Art. 5–12 berührt wird. Beispiel: Versandkartons aus E-Welle, die sich nur im Format unterscheiden, lassen sich in einer DoC bündeln; Kartons aus B-Welle oder mit anderer Beschichtung brauchen eine eigene. Da die DoC die Verpackung selbst beschreibt, ist sie unabhängig vom verpackten Produkt — die Zahl der nötigen Erklärungen richtet sich nach der Zahl der Verpackungstypen, nicht nach der Zahl Ihrer SKUs.
Handlungsplan bis 12.8.2026
- Verpackungsbestand vollständig listen (8 Wochen)
- Verpackungsfamilien definieren (1 Woche)
- Lieferantendaten anfordern (4–8 Wochen)
- Recyclingfähigkeit je Verpackung einstufen (Stufe A, B oder C)
- DoC pro Familie erstellen
- PDFs archivieren (5 Jahre, bei wiederverwendbaren Verpackungen 10 Jahre)
Mit einer Compliance-Software wie PPWR-Konform führt ein Wizard durch Schritt 5 — ohne Beratungsmandat.