Recyclebarkeit · 15. April 2026 · 3 Min. Lesezeit
Recyclingfähigkeit nach PPWR: Die Leistungsstufen A, B und C erklärt
Stufe A, B oder C nach PPWR Art. 6 und Anhang II: welche Schwellen gelten, was ab 2030 und 2038 nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf und wo Verpackungsdesign ansetzt.
Mit Art. 6 PPWR drückt die EU die Recyclingfähigkeit von Verpackungen in drei Leistungsstufen aus: A, B oder C. Wer keine dieser Stufen erreicht, darf ab 2030 nicht mehr in Verkehr bringen — ab 2038 genügen nur noch A oder B. Was bedeutet das für Ihre Verpackungsentwicklung?
Warum führt die PPWR Leistungsstufen ein?
Bisher fehlte eine einheitliche Methode zur Bewertung der Recyclingfähigkeit. Die PPWR schafft einen EU-weiten Maßstab: Bewertet wird die recyclinggerechte Gestaltung („Design for Recycling“) je Verpackungseinheit; ab 2035 kommt die Bewertung hinzu, ob eine Verpackung auch „in großem Maßstab“ recycelt wird (Anhang II Tabelle 3).
Die drei Stufen im Detail
Stufe A: ≥ 95 % Recyclingfähigkeit
Höchste Stufe. Zulässig ab 2030 und ab 2038.
Stufe B: ≥ 80 % Recyclingfähigkeit
Zulässig ab 2030 und ab 2038.
Stufe C: ≥ 70 % Recyclingfähigkeit
Zulässig ab 2030, ab dem 1. Januar 2038 nicht mehr (Art. 6 Abs. 3).
Unter 70 %: keine Stufe
Stufen D oder E gibt es in der Verordnung nicht. Eine Verpackung unter 70 % ist nicht recyclingfähig im Sinne von Art. 6 und darf ab dem 1. Januar 2030 — oder 24 Monate nach Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte nach Art. 6 Abs. 4, falls das später ist — nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen regeln Art. 6 Abs. 10 (innovative Verpackungen) und Abs. 11 (u. a. Arzneimittel, Medizinprodukte, Gefahrgut).
Wie wird die Stufe ermittelt?
Die Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung und die Bewertungsmethode je Verpackungskategorie legt die Kommission per delegiertem Rechtsakt fest (Art. 6 Abs. 4, Frist 1. Januar 2028). Bis dahin ist jede Einstufung vorläufig. Bei Sondermaterialien (Verbundfolien, ungewöhnliche Beschichtungen) bleibt ein Gutachten eines Prüfinstituts sinnvoll.
Wo setzt Verpackungsdesign an?
Typische Hebel, um eine Verpackung in eine höhere Stufe zu bringen:
- Mono-Material statt Verbund
- Druck- und Lackanteil reduzieren
- Helle statt dunkle Pigmente (Sortierung per Nahinfrarot)
- Ablösbare Etiketten und Sleeves
Wie fließt die Recyclingfähigkeit in die Konformitätserklärung ein?
Mit der EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 erklärt der Erzeuger, dass die Anforderungen der Art. 5 bis 12 erfüllt sind — dazu gehört die Recyclingfähigkeit nach Art. 6. Halten Sie deshalb je Verpackung fest, welche Stufe sie erreicht und worauf die Bewertung beruht.
Fazit: Früh einstufen, Redesign früh erkennen
Die Leistungsstufe entscheidet über den langfristigen Marktzugang. Wer 2026/2027 erkennt, dass eine Verpackung unter 70 % liegt oder nur Stufe C erreicht, hat Zeit für ein Redesign — wer es kurz vor 2030 bzw. 2038 erkennt, riskiert Lieferengpässe.