PPWR Technische Dokumentation Vorlage: Gliederung nach Anhang VII
Die technische Dokumentation ist der Nachweis hinter der EU-Konformitätserklärung. Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40 nennt die Elemente, die sie gegebenenfalls zumindest enthält. Diese Seite macht daraus eine Gliederung zum Abarbeiten. Einen Download gibt es hier nicht: Sie können die Gliederung direkt als Inhaltsverzeichnis Ihrer Akte übernehmen.
Was die technische Dokumentation leisten muss
Anhand der Dokumentation muss es möglich sein, die Konformität der Verpackung mit den geltenden Anforderungen zu bewerten. Sie muss eine angemessene Analyse und Bewertung der Risiken der Nichtkonformität enthalten. Aufzuführen sind die geltenden Anforderungen, zu erfassen sind Gestaltung, Herstellung und Funktionsweise der Verpackung, soweit sie für die Bewertung von Belang sind (Anhang VII Nr. 2).
Die Anforderungen, an denen die Verpackung gemessen wird, stehen in den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung (Art. 38, Anhang VII Nr. 1).
Gliederung Feld für Feld
Die Reihenfolge folgt Anhang VII Nr. 2. Die Buchstaben a bis f sind der Mindestumfang („gegebenenfalls zumindest“); was für Ihre Verpackung nicht einschlägig ist, vermerken Sie mit Begründung, statt das Kapitel zu streichen.
Teil 0: Geltende Anforderungen und Risikobewertung
Listen Sie auf, welche Anforderungen der Artikel 5 bis 12 für diese Verpackung gelten, und halten Sie Ihre Analyse und Bewertung der Risiken der Nichtkonformität fest. Das verlangt Anhang VII Nr. 2 als Rahmen der gesamten Dokumentation.
Buchst. a: Allgemeine Beschreibung
Eine allgemeine Beschreibung der Verpackung und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks. Die Kennung der Verpackung aus Nr. 1 und Nr. 4 der Konformitätserklärung sollte hier wiederkehren.
Buchst. b: Entwürfe, Zeichnungen, Materialien
Entwürfe, Fertigungszeichnungen und Materialien von Bauteilen.
Buchst. c: Erläuterungen
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise der Verpackung erforderlich sind.
Buchst. d: Liste der angewandten Normen und Spezifikationen
Fünf Unterpunkte:
- harmonisierte Normen nach Art. 36, die ganz oder teilweise angewandt wurden;
- gemeinsame Spezifikationen nach Art. 37, die ganz oder teilweise angewandt wurden;
- sonstige einschlägige technische Spezifikationen für Mess- oder Berechnungszwecke;
- bei teilweiser Anwendung: die Teile, die angewandt wurden;
- bei Nichtanwendung: eine Beschreibung der gewählten Lösungen, mit denen die Anforderungen erfüllt werden.
Diese Liste muss zu Nr. 6 der Konformitätserklärung passen.
Buchst. e: Qualitative Beschreibung der Bewertungen
Eine qualitative Beschreibung, wie die in den Artikeln 6, 10 und 11 vorgesehenen Bewertungen durchgeführt wurden: Recyclingfähigkeit (Art. 6), Minimierung von Verpackungen (Art. 10) und wiederverwendbare Verpackungen (Art. 11).
Buchst. f: Prüfberichte
Die Prüfberichte. Prüfungen, Messungen und Berechnungen sind mit zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Methoden durchzuführen, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen (Art. 35).
Ausfüllhinweise aus dem Verordnungstext
- Herstellung: Der Erzeuger trifft alle erforderlichen Maßnahmen, damit Herstellungsprozess und Überwachung die Konformität der Verpackung mit der technischen Dokumentation gewährleisten (Anhang VII Nr. 3).
- Aufbewahrung: fünf Jahre (Einweg) bzw. zehn Jahre (wiederverwendbare Verpackungen) ab dem Inverkehrbringen, zusammen mit der Konformitätserklärung (Art. 15 Abs. 3; Anhang VII Nr. 4).
- Bevollmächtigter: Verpflichtungen zum Führen der technischen Dokumentation kann der Bevollmächtigte im Auftrag und unter Verantwortung des Erzeugers übernehmen, wenn der Auftrag sie festlegt (Anhang VII Nr. 5).
- Vorlage: innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des begründeten Verlangens der nationalen Behörde (Art. 15 Abs. 10).
Angaben von Lieferanten einholen, Erklärung ausstellen
In PPWR-Konform fragen Sie Angaben bei Ihren Lieferanten per Anfrage ab und stellen die Konformitätserklärung aus. Die technische Dokumentation selbst führen Sie weiterhin in Ihrer eigenen Akte. Die Demo fordern Sie per E-Mail-Link an.
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